Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg

Wie wir uns organisieren

Kirche von unten

Die Gemeindeversammlung

Sie ist das erste Entscheidungsorgan, denn evangelisch-reformierte Kirche ist „Kirche von unten“. Alle konfirmierten Gemeindeglieder bilden die Gemeindeversammlung. Sie tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen, wählt aus ihren Reihen den Kirchenrat und übt das Recht aus, eine Pastorin oder einen Pastor zu wählen.

Der Kirchenrat

Der Kirchenrat (in anderen Kirchen heißt dieses Gremium auch Kirchenvorstand oder Presbyterium) leitet die Gemeinde. Unter dem Vorsitz der Präses ist er zuständig für alles, was es zu regeln gibt, u.a.

  • wacht er darüber, dass die Gemeinde ihren kirchlichen Auftrag wahrnimmt,
  • ist er verantwortlich für die Verwaltung und die Finanzen der Kirche,
  • sorgt er für die diakonischen Aufgaben, zu denen auch die Betreuung und Verwaltung des Altenhofs, unseres Altenheims am Winterhuder Weg, gehören.

Die meisten Kirchenratsmitglieder haben spezielle Arbeitsschwerpunkte oder übernehmen den Vorsitz eines Ausschusses: So gibt es einen Kassahalter, der über die Finanzen wacht, oder einen Bauherrn, der die baulichen Maßnahmen der Gemeinde betreut. Für unsere Häuser auf Amrum und am Ratzeburger See ist der Vorsitzende des Freizeitheimausschusses zuständig; die Spenden verwaltet die Vorsitzende des Diakonenkollegiums. In der evangelisch-reformierte Stiftung Altenhof hat ein Mitglied des Kirchenrats den Vorsitz des Stiftungsvorstands inne. All diese Ämter sind Ehrenämter, die mit Verantwortung ausgefüllt werden und durchaus Zeit und Mühe kosten.

Der Kirchenrat setzt sich zusammen aus

Pastoren/Pastorinnen und ehrenamtliche Kirchenratsmitglieder sind stimmberechtigt, Prediger/Predigerinnen im Ehrenamt und Verwaltungsleiter/-leiterin haben beratende Stimme.

Die ehrenamtlichen Kirchenratsmitglieder sind derzeit:

Henner Kuhtz Präses kuhtz@erk-hamburg.de
Martin Albermann Kassahalter und Stellvertreter der Präses albermann@erk-hamburg.de
Dr. Mareike Budack Protokollführerin des Kirchenrats budack@erk-hamburg.de
Marcus Farwig Bauherr farwig@erk-hamburg.de
Michael Sommersell Vorsitz Freizeitheimausschuss sommersell@erk-hamburg.de
Rien van der Vegt Häuserbeauftragter vegt@erk-hamburg.de
Jürgen Detert Vorsitz Diakonie detert@erk-hamburg.de
Rebecca Stridde Altenhofherrin – Vorsitz Stiftung Altenhof stridde@erk-hamburg.de
Christine Malbranc Protokollführerin Diakonie malbranc@erk-hamburg.de
Jörn Becker Vorsitz Ausschuss Kirchenmusik/Vertreter im Rechtsverkehr becker@erk-hamburg.de
Zora Hött Beauftragte für die Zusammenarbeit mit dem AAJM (Jugendausschuss) hött@erk-hamburg.de
Swantje Beitzer Mitglied des Vorstands der Stiftung Altenhof beitzer@erk-hamburg.de
Berthold Janssen Ohne Amt janssen@erk-hamburg.de

Das Konsistorium

Zum Konsistorium gehören alle Mitglieder des Kirchenrats und darüber hinaus alle, die mindestens eine volle Amtszeit ehrenamtliches Kirchenratsmitglied  waren und nun nicht mehr im Kirchenrat sind. Letztere gehören dem Konsistorium auf Lebenszeit an und bilden gegenüber den stimmberechtigten Mitgliedern des Kirchenrats die Mehrheit.

Das Konsistorium ist als eine Art Aufsichtsrat zu verstehen, der den Kirchenrat in Fragen, die für die Kirche von besonderer Bedeutung sind, beraten soll, aber Kraft seiner Beschlussrechte auch Einfluss nehmen kann. Der Grundgedanke dabei ist, dass die Erfahrungen aus den früher ausgeübten Ämtern und die Lebensweisheit dazu beitragen, dass in der Gemeinde möglichst keine Fehlentscheidungen getroffen werden. Das Konsistorium ist „das Gedächtnis“ der Gemeinde.

Das Konsistorium hat z. Z. 32 Mitglieder: 13 aktive (davon zwei Pastoren und 11 ehrenamtliche) und 19 ehemalige Kirchenratsmitglieder.

Die ehemaligen Kirchenratsmitglieder im Konsistorium sind derzeit:

Horst Arndt
Justus Brinkmann
Dierk Engelke
Eva Erman
Holger Fink
Dr. Sebastian Hausmann
Christiane Iwohn
Andrea Kaske
Ulrike Krumm
Rainer Lippe-Küster
Wolfgang Lüttjohann
Marlies Merkord
Dr. Ekkehard Nümann
Andreas Ruth
Dr. Clara Schlaich
Wolfgang Schnabel
Bertram Stehmann
Rainer Strauch
Mirijam Swoboda

Ein Wort zu den Finanzen

Mit den Kirchensteuereinnahmen werden die Ausgaben der Gemeinde finanziert. Das beinhaltet alle Kosten für den Betrieb der Gemeinde – beispielsweise Personalkosten, Zuschüsse für Gemeindeaktivitäten, das Gemeindeblatt, Renovierung unserer Gemeindezentren. Außerdem werden Gelder für den Unterhalt der Freizeithäuser zur Verfügung gestellt. Für diakonische Aufgaben werden in der Gemeinde zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich Spendengelder verwendet.

Außerdem werden aus den Kirchensteuereinnahmen zentral wahrgenommene Aufgaben der Evangelisch-reformierten Kirche, unserer Landeskirche, mitfinanziert. Darüber hinaus fördert unsere Gemeinde ihrerseits durch Spenden soziale Projekte und Partnergemeinden in vielen Ländern.